Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erlebnisinsel Kinderanimation 

Otto & Richter GbR

Merseburger Str. 81

06112 Halle (Saale)

 

1. Geltungsbereich

(1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Erlebnisinsel Kinderanimation Otto & Richter GbR (EK_OR) mit der jeweiligen Gegenpartei (Auftraggeber).

(1.2) Zwischen den Parteien individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen diesen AGB vor.

(1.3) Etwaige andere AGB oder andere vorformulierte Vertragsklauseln des Auftraggebers kommen nicht zur Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

(2.1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch EK_OR. Mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erteilt dieser den Auftrag an EK_OR, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2.2) EK_OR bietet Unterhaltungsangebote für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Auftraggeber. EK_OR übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt EK_OR keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

(2.3) EK_OR ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

(2.4) Ebenso kann der Auftraggeber bei EK_OR Mietsachen wie Hüpfburgen, Popcornmaschinen, Spiele, etc. für einen vorgegebenen Zeitraum mieten.

3. Vertragsabschluss

(3.1) Ein schriftliches Angebot ist sieben Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. 

(3.2) Ein Angebot zählt als angenommen, nachdem der Auftraggeber die vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

(3.3) Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber wird von EK_OR bestätigt (sog. Auftragsbestätigung). Alle vereinbarten Leistungen werden nochmals in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

(3.4) Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, teilt ihm EK_OR innerhalb von zehn Tagen mit, ob die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen sie auf die Leistungen, Termine und Preise haben. An die Möglichkeit zur Änderung der Leistung ist EK_OR für zehn Tage gebunden. Für bereits gelieferte Produkte oder Leistungen gelten die Änderungen nicht. 

4. Eigentumsvorbehalt

(4.1) Alle Mietsachen verbleiben unveräußerliches Eigentum von EK_OR. 

5. Leistungsumfang EK_OR

(5.1) Die von EK_OR zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der erhaltenen Auftragsbestätigung/dem Angebot.

(5.2) Sofern EK_OR an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich EK_OR, den Auftraggeber rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(5.3) EK_OR behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen/durch Dritte erfüllen zu lassen. Dafür schließt EK_OR, je nach Einzelfall, Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen EK_OR und dem Auftraggeber bleibt davon unberührt, so dass EK_OR alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist.

(5.4) Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, jedoch vom Vertragspartner verlangt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(5.5) Bei Vertragsabschluss unvorhergesehenen Umständen, wie beispielsweise Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsrisiken, Epidemien, Unfälle oder Krankheiten, darf EK_OR, wenn möglich, das Unterhaltungsangebot oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern. EK_OR ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung oder hat die Programmänderung eine Preiserhöhung zur Folge, erfolgt vorab eine Absprache mit dem Auftraggeber. Bereits entstandene Kosten für Aufwendungen jeglicher Art werden bei einem Rücktritt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. EK_OR entstehen dabei keine Kosten.

(5.6) EK_OR behält sich das Recht vor, bestimmte vereinbarte Leistungen nach eigenem Ermessen zu kürzen oder entfallen zu lassen, sofern dies aus zeitlichen, organisatorischen oder anderen zwingenden Gründen erforderlich ist und eine vollständige Erfüllung der Leistung anderweitig nicht möglich ist. In solchen Fällen wird EK_OR sicherstellen, dass die Beeinträchtigungen für den Auftraggeber so gering wie möglich gehalten werden und gegebenenfalls alternative Lösungen anbieten.

6. Preise 

(6.1) Die Preise werden im Angebot/der Auftragsbestätigung festgelegt. 

(5.2) Die Preise von EK_OR verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer. 

(6.3) Sollte die Animationszeit früher beginnen oder später enden als im Angebot vereinbart, wird die anfallende Zeit in der Abschlussrechnung gemäß der im Angebot von EK_OR vereinbarten Konditionen nachberechnet. Dies gilt ebenso für hinzugefügte Leistungen wie Mietsachen. Bei einer Veränderung des Angebots gelten weiterhin die Stornobedingungen.

7. Kaution

(7.1) Die Höhe der Kaution für Mietsachen wird im Angebot ausgewiesen. 

(7.2) Die Kaution ist zusammen mit der Anzahlung zu bezahlen.

(7.3) Die Kaution kann unter bestimmten Bedingungen voll oder teilweise einbehalten werden. Hierzu zählen beispielsweise erhöhter Reinigungsaufwand durch Regen, Beschädigung oder Ähnliches.

8. Zahlungsbedingungen

(8.1) Eine von EK_OR erhaltene Rechnung ist spätestens sieben Tage nach Rechnungsstellung auf das von EK_OR angegebene Geschäftskonto zu überweisen. 

(8.2) EK_OR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Aufträge, insbesondere Aufträge von Privatpersonen, nur gegen Vorauszahlung des Preises auszuführen. Dies wird dem Auftraggeber im Angebot mitgeteilt. 

(8.3) Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist getätigt, ist EK_OR berechtigt vom Angebot zurückzutreten. Für ein erneutes Angebot gelten ggf. andere Konditionen.

9. Pflichten des Auftraggebers

(9.1) Der Auftraggeber weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von EK_OR um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

(9.2) Der Auftraggeber stellt EK_OR den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume, Stühle/Tische und Strom- und Wasseranschlüsse. Individuelle Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(9.3) Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(9.4) Der Auftraggeber hat die von EK_OR in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde EK_OR erteilt hat.

(9.5) Eine Überschreitung der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl muss EK_OR bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung von EK_OR. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl kann EK_OR die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

(9.6) Der Auftraggeber hat Mietsachen (z.B. Hüpfburg, Popcornmaschine) nur ihrer Bestimmung nach zu nutzen und für Schäden aufzukommen. Hierzu zählen unter anderem Beschädigung, Verschmutzung, Zerstörung, Vandalismus, Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden, sowie Sach- und Personenschäden. Eine Hüpfburg darf nur unter Aufsicht und nicht bei Regen, Gewitter oder Sturm genutzt werden.

10. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

(10.1) Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er EK_OR umgehend über den Rücktritt zu informieren. 

(10.2) Es gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen, welche der Widerrufsbelehrung zu entnehmen sind. Diese wird dem Auftragnehmer mit Erhalt des Angebots ausgehändigt.

(10.3) Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die EK_OR nicht zu verantworten hat, stellt EK_OR Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungs-/Buchungstermin: 50% der Anzahlungssumme
  • bis zu vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungs-/Buchungstermin: 60 % der Anzahlungssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als zehn Tagen vor dem geplanten Veranstaltungs-/Buchungstermin wird die gesamte Anzahlungssumme fällig.

(10.4) Verpflichtet EK_OR im Auftrag des Auftraggebers für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) können diese Kosten nicht erstattet werden.

(10.5) Für den Verleih von Mietsachen gelten gesonderte Stornobedingungen:

  • bis 20 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietkosten
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietkosten
  • bis 5 Tage vor Mietbeginn 100% der Mietkosten

11. Absagen aufgrund höherer Gewalt

(11.1) Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

(11.2) Sollten durch Planung, Vorbereitung und Einkauf bereits nicht erstattungsfähige Kosten entstanden sein, werden diese von der Anzahlung abgezogen.

(11.3) Wurde das im Angebot/ der Auftragsbestätigung enthaltene Programm bereits ganz oder teilweise durchgeführt, ist eine Erstattung ausgeschlossen. Je nach Dauer der Durchführung kann ein Teilnachlass gewährt werden. Dieser liegt im Ermessen von EK_OR und wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.

12. Versicherung

(12.1) Die Teilnehmer sind durch EK_OR nicht versichert. Insbesondere für die Benutzung der Materialen und für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer übernimmt EK_OR keine Haftung. Bei einem etwaigen Unfall werden sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber EK_OR abgelehnt.

(12.2) EK_OR verfügt über eine entsprechende Gewerbehaftpflichtversicherung für die angebotenen Dienstleistungen. 

13. Haftung 

(13.1) EK_OR haftet gegenüber dem Auftraggeber für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Ansonsten wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Gewährleistung/Haftung abgelehnt.

(13.2) Werden Mietsachen (z.B. Hüpfburg, Popcornmaschine, Spiele, etc.) gestohlen oder grob fahrlässig zerstört/ beschädigt, haftet der Auftraggeber gegenüber EK_OR. Dies schließt die Kosten für Instandsetzung und ggf. Wiederbeschaffung mit ein.

14. Foto- und Videoaufnahmen 

(14.1) Falls EK_OR beauftragt wird, während der Veranstaltung Foto- und/oder Videoaufnahmen für den Auftraggeber zu erstellen, werden diese dem Auftraggeber zum internen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

(14.2) Wurde im Einzelfall schriftlich vereinbart, dass der Auftraggeber das Urheberrecht an der foto- bzw. videografischen Arbeit erhält, so behält EK_OR das Recht, diese Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Ausstellungen, auf Social-Media-Plattformen etc. 

(14.3) Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben vorbehalten. 

(14.4) Wenn der Auftraggeber EK_OR angegeben hat, (bestimmte) Personen zu fotografieren bzw. zu filmen, so hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zur Foto- bzw. Videoaufnahmen und zum nachfolgenden Gebrauch der foto- bzw. videografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

Ein dementsprechendes Beiblatt kann von EK_OR ausgehändigt werden.

(14.5) Der Auftraggeber hat zudem dafür zu sorgen, dass bzgl. Gegenstände, Gerätschaft und Ort, die fotografiert bzw. gefilmt werden, kein Recht Dritter der Erstellung der foto- bzw. videografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. 

(14.6) Falls die in den beiden vorherigen Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, EK_OR jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem diese zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte. Außerdem für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

15. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

EK_OR verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers gegenüber Dritten, während und nach dem Vertragsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren.

16. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

17. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für etwaige Vertragslücken.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

(18.1) Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem deutschen Recht. 

(18.2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der EK_OR.

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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